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Wer darf Organe spenden?

In Deutschland kann grundsätzlich jede Person Organe spenden – unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Ob ein Organ tatsächlich für eine Transplantation geeignet ist, wird im Einzelfall medizinisch geprüft.

Voraussetzungen

Zustimmung

Eine Organspende ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder – falls keine Entscheidung dokumentiert wurde – die nächsten Angehörigen stellvertretend zustimmen.

> Rechtsgrundlage: Transplantationsgesetz (TPG) § 3

Altersregelung

Alter Regelung
ab 16 Jahren Darf selbst zustimmen (z. B. im Organspendeausweis oder Organspende-Register)
ab 14 Jahren Darf einer Organspende widersprechen
unter 14 Jahren Eltern / Erziehungsberechtigte entscheiden

Es gibt kein Höchstalter.

Medizinische Voraussetzung

Bei einer postmortalen Spende muss der Hirntod durch zwei unabhängige Fachärzte festgestellt worden sein.

Nur wenige Todesfälle erfüllen diese Bedingung. Deshalb ist die Zahl möglicher Spender begrenzt.

Ausschlussgründe

Folgende Erkrankungen schließen eine Spende grundsätzlich aus:

  • Aktive Sepsis oder systemische Infektionskrankheiten
  • Aktive Krebserkrankungen (Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft)

Bei allen anderen Vorerkrankungen entscheidet das medizinische Fachpersonal vor Ort.

Weiterführende Seiten

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Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Transplantationsgesetz (TPG)

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