Inhaltsverzeichnis
Wer darf Organe spenden?
In Deutschland kann grundsätzlich jede Person Organe spenden – unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Ob ein Organ tatsächlich für eine Transplantation geeignet ist, wird im Einzelfall medizinisch geprüft.
Voraussetzungen
Zustimmung
Eine Organspende ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder – falls keine Entscheidung dokumentiert wurde – die nächsten Angehörigen stellvertretend zustimmen.
Rechtsgrundlage: Transplantationsgesetz (TPG) § 3
Altersregelung
| Alter | Regelung |
|---|---|
| ab 16 Jahren | Darf selbst zustimmen (z. B. im Organspendeausweis oder Organspende-Register) |
| ab 14 Jahren | Darf einer Organspende widersprechen |
| unter 14 Jahren | Eltern / Erziehungsberechtigte entscheiden |
Es gibt kein Höchstalter.
Die älteste Spenderin war 98 Jahre alt.
Medizinische Voraussetzung
Bei einer postmortalen Spende muss der Hirntod durch zwei unabhängige Fachärzte festgestellt worden sein.
So wird der Hirntod festgestellt!
Nur wenige Todesfälle erfüllen diese Bedingung. Deshalb ist die Zahl möglicher Spender begrenzt.
Ausschlussgründe
Folgende Erkrankungen schließen eine Spende grundsätzlich aus:
- Aktive Sepsis oder systemische Infektionskrankheiten
- Aktive Krebserkrankungen (Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft)
Bei allen anderen Vorerkrankungen entscheidet das medizinische Fachpersonal vor Ort.
Weiterführende Seiten
Externe Links
—-
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Transplantationsgesetz (TPG)
— Nico Seibold 2026/03/26 15:11
