In Deutschland kann grundsätzlich jede Person Organe spenden – unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Ob ein Organ tatsächlich für eine Transplantation geeignet ist, wird im Einzelfall medizinisch geprüft.
Eine Organspende ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder – falls keine Entscheidung dokumentiert wurde – die nächsten Angehörigen stellvertretend zustimmen.
Rechtsgrundlage: Transplantationsgesetz (TPG) § 3
| Alter | Regelung |
|---|---|
| ab 16 Jahren | Darf selbst zustimmen (z. B. im Organspendeausweis oder Organspende-Register) |
| ab 14 Jahren | Darf einer Organspende widersprechen |
| unter 14 Jahren | Eltern / Erziehungsberechtigte entscheiden |
Es gibt kein Höchstalter.
Die älteste Spenderin war 98 Jahre alt.
Bei einer postmortalen Spende muss der Hirntod durch zwei unabhängige Fachärzte festgestellt worden sein.
So wird der Hirntod festgestellt!
Nur wenige Todesfälle erfüllen diese Bedingung. Deshalb ist die Zahl möglicher Spender begrenzt.
Folgende Erkrankungen schließen eine Spende grundsätzlich aus:
Bei allen anderen Vorerkrankungen entscheidet das medizinische Fachpersonal vor Ort.
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Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Transplantationsgesetz (TPG)
— Nico Seibold 2026/03/26 15:11